Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)

und Projektkoordination

Örtliche Bauaufsicht und Projektkoordination inklusive Ausschreibung für Neubau und Sanierung. 

Einfach beschrieben ist die örtliche Bauaufsicht Ansprechpartner für alle Belange des Bauens und hält dem Bauherrn den Rücken frei, der Bauherr braucht sich nicht mit Handwerkern und Mängeln abmühen, sondern überlässt diese Arbeiten der ÖBA und kann die Bauzeit ruhig und entspannt verbringen. fahren.

Die Örtliche Bauaufsicht umfasst die Leistungen der Bauüberwachung & Koordination, Termin- & Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Bearbeitung von Mehr- & Minderkostenforderungen, Übernahme & Abnahmen, Mängelfeststellung & -bearbeitung sowie die Dokumentation in den Phasen der Ausführungsvorbereitung, der Ausführung und des Projektabschlusses. 

In der Fachsprache sind folgende Leistungsbilder abgedeckt 

  • Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Werkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung Führung der notwendigen Verhandlungen mit fachlich Beteiligten (Sonderfachleuten) und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn.
  • Aufstellung und Überwachung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Werkes.
  • Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. Haustechnik) Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden, konstruktiven Einzelheiten.
  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben des Bauherrns, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen.
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen. Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen.
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen.
  • Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen.
  • Übergabe des Werkes an den Bauherrn