Energieausweis
Der Energieausweis als Typenschild für ein Gebäude. Ich erstelle Energieausweise für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie für Nicht-Wohngebäude für die unterschiedlichsten Anforderungen.
Energieausweis für die Einreichplanung
Berechnung von Energiekennzahlen als Beilage des Ansuchens um Wohnbauförderung und Baueinreichung.
Energieausweis für den Verkauf oder Vermietung
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes (Wohnung, Geschäftslokal etc.) ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes oder Nutzungsobjektes vorzulegen. Diese Verpflichtung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Für Gebäude, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden ist das Gesetz ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.