Bauführung

Der Bauführer ist für die Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens auf dessen Übereinstimmung mit dem Baubescheid (Baubewilligung) und den jeweils geltenden (öffentlich-rechtlichen) Bauvorschriften verantwortlich. Er ist sozusagen der verlängerte Arm der Behörde. Die Ausführung eines Bauvorhabens gemäß § 25 Abs 2 NÖ BO 2014 ist durch einen Bauführer zu überwachen. Als Nachweis über die Durchführung dieser Überwachung ist der Fertigstellungsanzeige gemäß § 30 Abs 2 Z 3 NÖ BO 2014 eine Bescheinigung des Bauführers ("Bauführerbescheinigung") anzuschließen und der Baubehörde vorzulegen. Üblicherweise übernimmt die Bauführung dei ausführende Firma - in folgend Fällen kann auch ich die Bauführung übernehmen:

Übernahme der Bauführung für alle
die ihr Bauvorhaben selbst ausführen wollen

Falls Sie ihr Eigenheim oder Umbauarbeiten vorwiegend in Eigenregie durchführen wollen, die Nennung eines Bauführers als verantwortliche Person zur Bestätigung der plangemäßen Ausführung Ihres Bauvorhabens ist seitens Baubehörde jedoch erforderlich, gerne übernehmen wir dafür die Bauführerschaft bis zur Fertigstellungsmeldung.

Übernahme der Bauführung in Fällen, in denen
der ursprüngliche Bauführer nicht mehr zur Verfügung steht

Oft passiert es, dass der ursprüngliche Bauführer im Laufe eines Bauvorhabens zurücktreten bzw. insolvent werden, für die Fertigstellungsanzeige und Benützungsbewilligung (diese ist auch aus versicherungstechnischen Gründen wichtig) ist die Bestätigung eines Bauführers erforderlich..

Nachrägliche Bewilligung

Eine bauliche Herstellung erfolgte ohne vorherige Zustimmung der Baubehörde möglicherweise auch vom Vorbesitzer, plötzlich erhält man einen Abbruchbescheid bzw. die Aufforderung einer Einreichung seitens Baubehörde.
In diesen Fall ist oft die Erwirkung einer Baubewilligung im Nachhinein möglich, ein Bestandsplan ist zu erstellen und oft ist der Baubehörde ein Bauführer namhaft zu machen..